Der clevere brandschutz für ihre feuerstätte die kaminbodenplatte schützt ihren bodenbelag zuverlässig vor funken glut und asche.
Kamin bodenplatte vorschrift.
Zwischen der wand und ihrem neuen ofen muss mindestens ein abstand von 20 cm liegen.
Transparente dichtlippe für funkenschutzplatten 24 36 19 49.
Neben dem wandabstand sind vor der öffnung der kaminofen tür mindestens 50 zentimeter abstand einzuhalten.
Die rechtliche grundlage für die nutzung einer bodenplatte für einen kaminofen wird wie andere kaminofen vorschriften auch durch die feuerungsverordnung der bundesländer kurz.
In solchen fällen muss der ofen laut kaminofen verordnung auf einer feuerschutz bodenplatte stehen.
Ein kernpunkt der kaminofen vorschriften ist der wandabstand.
Also ein zusätzlich aufgebrachter boden der auf den fussboden gelegt wird.
Diese kann aus fliesen sicherheitsglas schiefer oder stahlblech bestehen.
Nutzen sie eine zusätzliche feuerfeste bodenplatte.
Eine bodenplatte muss zu jeder seite vom kamineinsatz oder kaminbausatz mindestens um 30 cm abdecken.
Die vorschrift für eine funkenschutzplatte umfasst die forderung dass brennbare böden vor herausfallender glut geschützt werden müssen.
Er wird ihnen bei der einhaltung der normen behilflich sein und den kamin abnehmen.
Die funkenschutzplatte muss den grundriss des kaminofens vorne um mindestens 50 cm und seitlich um mindestens 30 cm überragen.
Er muss auf einem nicht brennbaren untergrund stehen.
Aus diesem grunde darf zwischen dem kaminofen und den vorlegeplatten kein spalt verbleiben sondern es muss der vollständige abschluss gewährleistet sein.
Eine kaminofen bodenplatte ist vorschrift denn funkenflug aus dem geöffneten kaminofen kann brennbare bodenbeläge entzünden.
Hier ist eine bodenplatte aus nicht brennbarem material vorgeschrieben.
Direkt vor der feuerstätte ist ein abstand von 50 cm vorgeschrieben.
Damit der kaminofen sicher arbeitet und vom schornsteinfeger abgenommen wird muss die bodenplatte vor allem ausreichend gross sein.
Brennbare gegenstände sind bei kleineren abständen durch nichtbrennbare isolierung vor überhitzung zu schützen.
Der darauf aufgestellte kamin kann nun weder durch seine eigene unterboden hitzeentwicklung noch durch einen funkenflug den fußboden des raumes angreifen.
Mindestens 20 zentimeter wandabstand sind vorgesehen.
Diese muss den grundriss des kamins an den seiten um mindestens 30 zentimeter und nach vorn um mindestens 50 cm überragen bei geöffneter kaminofentür.